Verordnung:


Physiotherapeuten sind in Österreich sogenannte "Zweit-Kontakt-Praktiker". Dies bedeutet, dass wir den Ärzten "unterstellt" sind und somit eine Verordnung zur Behandlung benötigen.

Die einzige Ausnahme ist im präventiven Bereich. Hierfür ist keine Verordnung notwendig. 

 

Diese Verordnung, lautend auf Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik á 45 Min, wird als Service von mir bei der jeweils zuständigen Krankenkasse eingereicht. 

 

Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Verordnung von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt worden ist, haben Sie Anspruch auf Kostenrückerstattung. Diese ist in ihrer Höhe von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

 

Bei Fragen über die genaue Höhe der Rückvergütung ersuche ich Sie Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.